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Platzregeln


Platzregeln

 

R. 4.3 Gebrauch von Ausrüstung (hier Entfernungsmessung)
Die Benutzung von Smartphones zur Entfernungsmessung ist nicht gestattet!

 

R. 5.6 Unangemessene Verzögerung; zügiges Spiel
Reicht eine Spielergruppe ihre Zählkarten später als das Startintervall, zuzüglich fünf Minuten Karenzzeit, als die Gruppe vor ihr ein, und liegt die Spielergruppe hinter der Sollzeit für die Runde (4:08 h; 2:04 h bei 9-Loch-Turnieren), so zieht sich jeder Spieler der Gruppe zwei Strafschläge zu. Die erste Gruppe des Wettspiels wird an der Sollzeit für die Runde zuzüglich fünf Minuten gemessen. Sucht eine Gruppe auf den Bahnen 17 oder 18 einen oder mehrere Bälle, so wird die Suchzeit von ihrer tatsächlichen Zeit für die Runde abgezogen.
Reicht eine Spielgruppe ihre Zählkarten später als 30 Minuten nach der oben genannten Zeit ein, so wird jeder Spieler der Gruppe disqualifiziert.

 

R. 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier unbewegliche Hemmnisse)

Sämtliche fest eingebauten Sprengwasserauslässe sind unbewegliche Hemmnisse.

Bestandteil des Platzes
Alle Fahrwege sind Bestandteil des Platzes, ausgenommen die mit künstlicher Oberfläche. Diese Wege gelten als unbewegliches Hemmnis nach Regel 16.1.
„Ungewöhnliche Platzverhältnisse“ sind durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.

 

R. 17.1 Penalty Areas
Ein Ball, der in der seitlichen Penalty Area hinter Grün 2 oder Grün 13 zur Ruhe gekommen ist, kann auch unter Hinzurechnung eines Strafschlages, innerhalb der gekennzeichneten Dropzone fallengelassen werden.

 

Abschlag Bahn 14:

Ist bekannt oder so gut wie sicher, dass nach dem Abschlag der Ball im Bereich der Bahn 14 im Wasserhindernis gelandet ist, so muss der Ball in der Dropzone hinter dem Grün der Bahn 13 gedropt werden! Für den einsehbaren Bereich bis zum Baum in Höhe des Abganges zur Bahn 13 gilt Regel 17!

 

Verstoß gegen eine Platzregel:

 

Zählspiel - Grundstrafe
Lochspiel - Lochverlust

 

 

Verhaltensrichtlinien:

 

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.


Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:


 - Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren (Ausnahmen: vorgesehene Wegeführung)
 - Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.

 - Einen Schläger zu werfen.
 -  Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
 - Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
 -  Ball in der Turnierform Stableford oder „Maximum Score“ nach Erreichen des vorgegebenen Höchstergebnisses nicht aufzunehmen.

 

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
 -  Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Platz
 -  Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
 -  Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagmarkierungen oder Aus-Pfähle zu versetzen.
 -  Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers zu werfen.
 -  Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
 -  Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
 - Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu    erlangen.

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

 

! Die Strafe für ein Fehlverhalten oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt. !

 

 

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Kontakt
Bremer Golfclub Lesmona e.V.

Lesumbroker Landstr. 70
28719 Bremen

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