Der Betrieb unsererer Golfanlage, die Durchführung des Spielbetriebes und unsere weiteren Dienstleistungen können auch wir nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier unsere Satzung und unten die aktuellen Beiträge für unseren Golfclub.
Sie wollen Mitglied in unserem Club werden? Dann können Sie hier Ihren Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung herunterladen.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir informieren Sie gerne.
Ordentliche Mitglieder (§3 Abs. 2 der Satzung)
Gastmitgliedschaft 1) monatl. € 37,00
(kein Spielrecht, 20 % Ermäßigung auf das reguläre Greenfee, max. 24 Monate)
volles Spielrecht, Vollmitgliedschaft 3 in einem dem DGV angehörenden Golfclub ist Voraussetzung während der gesamten Dauer der Zweitmitgliedschaft
Jugendliche Mitglieder (§3 Abs. 3 der Satzung) monatl. € 10,00
Firmenmitglieder 1)(§3 Abs. 4 der Satzung)
Befristete Mitglieder 1) (§3 Abs. 5 der Satzung)
Fördernde Mitglieder (§3 Abs. 6 der Satzung) monatl. € 10,00
Passive Mitglieder (§3 Abs. 7 der Satzung) monatl. € 10,00
Fernmitglieder 1) (§3 Abs. 9 der Satzung) jährl. € 365,00
Für alle Mitgliedschaften:
Aufnahmegebühr je Neu-Mitgliedschaft € 100,00 2)
Preise für sonstige Leistungen außerhalb der Mitgliedschaft, wie z.B. Stellplatzgebühren für Caddyhaus, Spielgebühren (Greenfee) außerhalb des mit der Mitgliedschaft verbundenen Spielrechts, Startgebühren für Turniere, Rangefees, Trainerstunden und Trainingskurse etc., werden vom Vorstand nach Maßgabe des Nutzungs- und Bewirtschaftungsplanes festgesetzt und bekannt gemacht.
1) Neben den Mitgliedsbeiträgen zahlen alle Mitglieder (außer Kinder, Jugendliche, Erwachsene in Ausbildung, Zweitmitglieder und Passive/fördernde Mitglieder) jeweils im Mai eines Jahres die aktuell gültigen Beiträge für Verbandspflichtbeiträge (DGV + GVNB) und den DGV-Ausweis. Die Ersatzbeschaffung von verloren gegangenen oder beschädigten DGV-Ausweisen und Clubkarten wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.“
2) Die Aufnahmegebühr entfällt für Mitglieder, die aus einer bestehenden Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Golfverband e. V. angehörenden Golfclub in den Verein wechseln (auch als Zweitmitglieder), für Jugendliche Mitglieder sowie für den vereinsinternen Wechsel von einem Mitgliedschaftstyp in einen anderen Mitgliedschaftstyp (z. B. von Jugendmitgliedschaft zur ordentlichen Mitgliedschaft); die Aufnahmegebühr fällt je Mitgliedschaft an, also z. B. für die Familienmitgliedschaft und die Firmenmitgliedschaft unabhängig von der Anzahl der Spielberechtigten nur einmal.
3) Erstmitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht erforderlich. Fernmitgliedschaften, VcG-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft mit eingeschränktem Spielrecht o.ä. ist nicht ausreichend.