
R. 13.1f falsches Grün
Liegt der Ball eines Golfenden auf einem falschen Grün, muss straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Dabei muss der Bezugspunkt für den Erleichterungsbereich (R. 14.3) außerhalb des Vorgrüns gewählt werden.
R. 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier unbewegliche Hemmnisse)
Sämtliche fest eingebauten Sprengwasserauslässe sind unbewegliche Hemmnisse.
Alle Fahrwege gelten als unbewegliches Hemmnis nach Regel 16.1.
Liegt ein Ball vor einem Beregner, der auf der Spiellinie und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün ist, darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.
„Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung)“ sind durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.
R. 16.1f Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier Spielverbotszone)
Liegt der Ball innerhalb einer der Spielverbotszonen an Bahn 11, so muss Erleichterung in der jeweiligen Dropzone in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ball außerhalb der Spielverbotszone liegt, aber Stand oder Schwung des Spielers beeinträchtigt ist.
Liegt der Ball innerhalb der der Spielverbotszone am neu angepflanzten Baum an Bahn 14, so muss Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ball außerhalb der Spielverbotszone liegt, aber Stand oder Schwung des Spielers durch die Spielverbotszone beeinträchtigt ist.
Für die Spielverbotszonen besteht Betretungsverbot. Sollte das Betretungsverbot missachtet werden, führt das unweigerlich zur Disqualifikation!
R. 17.1 Penalty Areas
Ein Ball, der in der seitlichen Penalty Area hinter Grün 2 oder Grün 13 zur Ruhe gekommen ist, kann auch unter Hinzurechnung eines Strafschlages, innerhalb der gekennzeichneten Dropzone fallengelassen werden. Die Dropzone ist Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.
Abschlag Bahn 14: Ist bekannt oder so gut wie sicher, dass nach dem Abschlag der Ball im Bereich der Bahn 13 im Wasserhindernis gelandet ist, so muss der Ball in der Dropzone hinter dem Grün der Bahn 13 gedropt werden! Für den einsehbaren Bereich bis zum Baum in Höhe des Abganges zur Bahn 13 gilt Regel 17!
Verstoß gegen eine Platzregel:
Zählspiel - Grundstrafe
Lochspiel - Lochverlust
VeR. 13.1f falsches Grün
Liegt der Ball eines Golfenden auf einem falschen Grün, muss straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Dabei muss der Bezugspunkt für den Erleichterungsbereich (R. 14.3) außerhalb des Vorgrüns gewählt werden.
R. 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier unbewegliche Hemmnisse)
Sämtliche fest eingebauten Sprengwasserauslässe sind unbewegliche Hemmnisse.
Alle Fahrwege gelten als unbewegliches Hemmnis nach Regel 16.1.
Liegt ein Ball vor einem Beregner, der auf der Spiellinie und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün ist, darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.
„Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung)“ sind durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.
R. 16.1f Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier Spielverbotszone)
Liegt der Ball innerhalb einer der Spielverbotszonen an Bahn 11, so muss Erleichterung in der jeweiligen Dropzone in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ball außerhalb der Spielverbotszone liegt, aber Stand oder Schwung des Spielers beeinträchtigt ist.
Liegt der Ball innerhalb der der Spielverbotszone am neu angepflanzten Baum an Bahn 14, so muss Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ball außerhalb der Spielverbotszone liegt, aber Stand oder Schwung des Spielers durch die Spielverbotszone beeinträchtigt ist.
Für die Spielverbotszonen besteht Betretungsverbot. Sollte das Betretungsverbot missachtet werden, führt das unweigerlich zur Disqualifikation!
R. 17.1 Penalty Areas
Ein Ball, der in der seitlichen Penalty Area hinter Grün 2 oder Grün 13 zur Ruhe gekommen ist, kann auch unter Hinzurechnung eines Strafschlages, innerhalb der gekennzeichneten Dropzone fallengelassen werden. Die Dropzone ist Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.
Abschlag Bahn 14: Ist bekannt oder so gut wie sicher, dass nach dem Abschlag der Ball im Bereich der Bahn 13 im Wasserhindernis gelandet ist, so muss der Ball in der Dropzone hinter dem Grün der Bahn 13 gedropt werden! Für den einsehbaren Bereich bis zum Baum in Höhe des Abganges zur Bahn 13 gilt Regel 17!
Verstoß gegen eine Platzregel:
Zählspiel - Grundstrafe
Lochspiel - Lochverlust
Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2)
Als Fehlverhalten gilt:
a) Mit dem Trolley/E-Cart zwischen Grün und Bunker, über das Vorgrün fahren.
b) Einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen und den Schläger oder Einrichtung des Platzes zu beschädigen.
c) Einen Schläger zu werfen.
d) Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß: 1. Verstoß – 1 Strafschlag, 2. Verstoß – Grundstrafe, 3. Verstoß – Disqualifizierung
rhaltensrichtlinien (Regel 1.2)
Als Fehlverhalten gilt:
a) Mit dem Trolley/E-Cart zwischen Grün und Bunker, über das Vorgrün fahren.
b) Einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen und den Schläger oder Einrichtung des Platzes zu beschädigen.
c) Einen Schläger zu werfen.
d) Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß: 1. Verstoß – 1 Strafschlag, 2. Verstoß – Grundstrafe, 3. Verstoß – Disqualifizierung Stand 30.10.2025